Abschaffung der gedruckten Spielerpässe erfolgt vorerst nicht

Zu jedem Spielrecht muss ein entsprechendes Fotos in das DFBnet hochgeladen werden. Foto: Getty Images.

Das BFV-Präsidium setzt den Beschluss zum Verzicht auf den gedruckten Spielerpass zunächst aus.

Im Frühjahr 2015 hat das Präsidium des BFV einen Fahrplan beschlossen, der die weiteren Schritte bei der Umsetzung der Online-Abwicklung im Bereich des Meldewesens umschreibt.

Dieser Fahrplan sah u.a. vor, zum 1. Juli 2017 auf gedruckte Spielerpässe zu verzichten und die Überprüfung des Spielrechtes ausschließlich mit dem SpielberichtOnline und den dort im DFBnet hinterlegten Daten durchzuführen. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass zu jedem Spielrecht, das online vorliegt, auch ein entsprechendes Spielerfoto im DFBnet hinterlegt ist.

Es gilt bereits seit längerem, dass bei neuen Anträgen auf Spielrecht ein solches Foto zum Antrag gehört. Die Vereine wurden zum 1. Juli 2016 aufgefordert, auch für bereits vorhandene Spielrechte ein Foto in das DFBnet hochzuladen. Dennoch wurden ein Jahr nach dieser Aufforderung bei rund 30 Prozent aller Spielrechte die entsprechenden Fotos noch nicht hochgeladen.

Das BFV-Präsidium hat diese Zahl zum Anlass genommen, den Fahrplan erneut zu diskutieren und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abschaffung der gedruckten Spielerpässe nicht zum 1. Juli 2017 erfolgen wird, gleichzeitig aber alle Vereine erneut aufgefordert werden, zu allen vorhandenen Spielberechtigungen ein entsprechendes Foto in das DFBnet hochzuladen (siehe auch: So wird's gemacht Nr. 38 Hochladen von Spielerfotos in das DFBnet).

In den folgenden Wochen werden nun die weiteren Optionen geprüft und diskutiert. Der gedruckte Spielerpass soll in jedem Fall abgeschafft werden. Somit bleibt es zwingend erforderlich die Fotos hochzuladen. Der genaue Zeitpunkt wird im Nachgang festgelegt, genauso die Antwort auf die Frage, ob ein „Mischbetrieb“ gemäß unseren Ordnungen möglich ist.