Berliner Fußball-Verband e. V. -  Bildungs- und Teilhabepaket

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Bildungs- und Teilhabepaket

Fördermittel aus Bildungs- und Teilhabepaket nutzen!

Das am 29. März 2011 in Kraft getretende Gesetz ermöglicht die Teilhabe am sportlichen und kulturellen Leben, schafft Chancengleichheit und verhindert eine Ausgrenzung aufgrund fehlender finanzieller Mittel.

Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollen in der Freizeit nicht aus Sport, Spiel und Kultur ausgeschlossen sein. Deshalb wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

Um diese Förderung zu bekommen, muss beim zuständigen Jobcenter bzw. bei der zuständigen Zuwendungsbehörde (Wohngeldstelle etc.) ein Antrag gestellt werden. Dies ist auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 noch möglich. Antragsfrist hierfür ist der 30. Juni 2011:
Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe
Antrag auf rückwirkende Leistung für Bildung und Teilhabe

Im Antragsformular ist der Punkt „VI. Teilhabe am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben“ für Sportvereine bedeutsam. Hier muss Name, Anschrift und Bankverbindung des Vereins eingetragen werden. Außerdem muss ein Nachweis über die monatlichen Kosten der Vereinsmitgliedschaft beigefügt werden. Das Geld wird anschließend von der jeweiligen Leistungsstelle direkt an den Sportverein überwiesen.

Allgemeine Informationen zum Umfang des Bildungspakets und weitere Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf den nachfolgenden Internetseiten:

www.bildungspaket.bmas.de

http://www.berlin.de/rbmskzl/bildungspaket

http://www.berlin.de/sen/bwf/bildungspaket/fachinfo.html

Service-Link für die Vereine:

Präsentation von Ralph Rose auf dem Jugendtag 2011

 

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