LSB-Übungsleiterbezuschussung bei automatischer Lizenzverlängerung

Aufgrund der Regelung zur automatischen Lizenzverlängerung haben alle Vereine die Möglichkeit, für das Jahr 2021 beim LSB auch einen Zuschuss für Trainer/innen zu beantragen, deren Lizenz ursprünglich zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen wäre. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Anträge auf Übungsleiterbezuschussung für 2021 nimmt der LSB Berlin bis 31. Oktober entgegen – das gilt auch für automatisch verlängerte Lizenzen.

Der Landessportbund Berlin (LSB) unterstützt mit der Bezuschussung für lizenzierte Übungsleiter/innen die Vereine dabei, für qualitativ hochwertige Sportangebote in allen Altersklassen und Sportarten sorgen zu können. Das Antragsformular muss wie gewohnt zum 31. Oktober 2020 beim LSB Berlin eingehen, damit die Unterstützung für das Kalenderjahr 2021 zugesichert und alle lizenzierten und registrierten Übungsleiter/innen erfasst werden können.

LSB-Antragsformular 2021

Aufgrund der Regelung zur automatischen Lizenzverlängerung (siehe unten) haben alle Vereine die Möglichkeit, für das Jahr 2021 beim Landessportbund Berlin auch einen Zuschuss für Trainer/innen zu beantragen, deren Lizenz ursprünglich zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen wäre. Hierfür reicht es aus, im LSB-Antragsformular das in der Lizenz eingetragene Gültigkeitsende (12/20) einzutragen. Der LSB berücksichtigt die automatische Lizenzverlängerung eigenständig bei der Bearbeitung der Anträge.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind hier zu finden: Sportförderung des LSB

DFB-Regelung zur automatischen Lizenzverlängerung

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der Bund Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL) haben aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gemeinsam beschlossen, den Verlängerungszeitraum auslaufender Trainerlizenzen, auch ohne Absolvierung einer Fortbildung, übergangsweise um ein zusätzliches Jahr (von derzeit drei auf vier Jahre) auszudehnen. Trainerinnen und Trainer, deren Lizenz regulär zum 31. Dezember 2020 ausläuft, besitzen dadurch bis 31.Dezember 2021 eine gültige Lizenz.

Als Nachweis der weiterhin gültigen Lizenz, kann folgendes Formular verwendet werden: Verlängerung der Lizenz aufgrund der Corona-Krise

Alle Trainerinnen und Trainer, die ihre auslaufende Lizenz nicht mehr 2020 verlängern können, reichen die Unterlagen zur Lizenzverlängerung (Fortbildungsnachweis und aktuelles erweitertes Führungszeugnis) 2021 nach Absolvierung der fehlenden Einheiten ein. Erst dann wird ein neuer Lizenzausweis ausgestellt, der bis zum 31. Dezember 2023 gültig ist. Die Lizenzverlängerung schließt somit an dem ursprünglichen Ablaufdatum an. Es bleibt also bei einem Verlängerungszeitraum von insgesamt drei Jahren.