Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für Trainerausbildung

Wer sich für eine Trainerausbildung beim BFV bewerben möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Die vorherige Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs ist für Ausbildungen ab 1. Januar 2016 verpflichtend.

Trainerinnen und Trainer, die sich beim BFV für die Teilnahme an der C- oder B-Lizenz bewerben möchten, müssen für die Zulassung einige Nachweise einreichen. Für die Ausbildung der DFB-Trainer-C und B-Lizenz sind die Landesverbände zuständig. Bundesweit sind die Zulassungsvoraussetzungen dieselben, geregelt und verankert in der DFB-Ausbildungsordnung, die im Rahmen der Lizenzumbenennung zum 1. Januar 2015 überarbeitet wurde.

Kenntnisse von Erster Hilfe sind Grundvoraussetzung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) hat am 28. Januar 2015 neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Seit dem 1. April 2015 gibt es nur noch Erste-Hilfe-Ausbildungen mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten. Der in den Rahmenrichtlinien festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt. Der DOSB hat bekanntgegeben, dass für den zukünftigen Erwerb der DOSB-Lizenzen Trainer C, Übungsleiter C sowie Jugendleiter ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich ist, der den neuen Grundsätzen der BAGEH entspricht. Dadurch ergibt sich, dass auch Anwärterinnen und Anwärter der Ausbildung zur C- oder B-Lizenz beim BFV für die Zulassung am Anfang einen Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung über 9 Lerneinheiten gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der BAGEH benötigen. Dieser darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der BFV verlangt den Nachweis über die Teilnahme am entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs für Ausbildungen ab 1. Januar 2016. Damit werden die Richtlinien des DOSB und die festgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen der DFB-Ausbildungsordnung umgesetzt. Selbstverständlich werden auch Nachweise akzeptiert, die vor der Umstellung ausgestellt worden, so lange diese mindestens im Umfang und Inhalt den Kriterien entsprechen. Im Jahr 2013/2014 absolvierte Erste-Hilfe-Trainings (8 LE) werden für die DOSB-Lizenzausbildungen nicht anerkannt.

Nachfolgend finden Sie die Erste-Hilfe-Ausbildungen der Mitgliedsorganisationen der BAHEG:

Johanniter-Unfall-Hilfe
Arbeiter-Samariter-Bund
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Deutsches Rotes Kreuz
Malteser Hilfsdienst

Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Trainerausbildung

Die Zulassung zu einer Ausbildung setzt voraus, dass nachfolgende Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht werden:

> Ausgefülltes Anmeldeformular des BFV (inkl. Stempel und Unterschrift des Vereins)
> Tabellarischer Lebenslauf inkl. des sportlichen Werdegangs
> Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein eines Mitgliedsverbandes des DFB
> Ärztliches Zeugnis über die sportliche Tauglichkeit
> Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis eines tadelfreien Leumunds
> Erklärung, dass sich der/die Bewerber/-in der Ausbildungsordnung, den Satzungen und den Ordnungen des DFB und BFV unterwirft.
> Erklärung, dass der/die Bewerber/-in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen des BFV zustimmt.

Das ärztliche Zeugnis und das Führungszeugnis dürfen beim Einreichen der Bewerbungsunterlagen nicht älter als drei Monate sein. Diese Voraussetzungen gelten seit Oktober 2011 auch für Polizeibeamte. Kopien von Dienstausweisen werden nicht akzeptiert.

Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur C-Lizenz:

> Vollendung des 16. Lebensjahres
> Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, der 9 Lerneinheiten umfasst und nicht länger als 2 Jahre zurückliegt

Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zur B-Lizenz:

> Vollendung des 16. Lebensjahres
> Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, der 9 Lerneinheiten umfasst und nicht länger als 2 Jahre zurückliegt
> Bestandene Eignungsprüfung zur B-Lizenz

Die Unterlagen sind im Rahmen der Bewerbung vollständig einzureichen. Dies geschieht in der Regel bei der Anmeldung zum Grundlehrgang. Eine Reservierung von Plätzen ist nicht möglich.