BFV-Corona-Richtlinien angepasst

Die aktualisierten Corona-Richtlinien treten am 29. Oktober 2021 in Kraft. Foto: BFV.

Ab dem 29. Oktober 2021 gelten im Berliner Amateurfußball geänderte Corona-Richtlinien für den Liga- und Pokal-Spielbetrieb.

Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes hat mit Beschluss vom 29. September 2021 die Corona-Richtlinien für den Spielbetrieb und die Pokalwettbewerbe der Saison 2021/2022 geändert. Diese treten in ihrer angepassten Form am 29. Oktober 2021 in Kraft. Zur Vorversion sind folgende Regelungen neu:

  • Es wird klargestellt, dass die Vereine verpflichtet sind Sorge zu tragen, dass es auf den von ihnen genutzten Sportanlagen im Training und bei Spielen nicht zu Verstößen gegen die SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO, das Schutz- und Hygienekonzept der Berliner Spielsportverbände sowie das eigene Vereins-Hygienekonzept in der jeweils aktuellen Fassung kommt.

  • Anträge auf Spielumlegung wegen eines Coronaverdachts werden nur dann von den spielleitenden Stellen bearbeitet, wenn das BFV-Formblatt über die Internetadresse https://form.jotform.com/BFV/Coronameldung vollständig ausgefüllt abgeschickt wurde. Sonstige Mitteilungen oder Anträge auf Spielumlegungen wegen eines Coronaverdachts, beispielsweise fernmündlich, oder E-Mail oder BFV-Mail werden von den spielleitenden Stellen nicht berücksichtigt und der Antrag auf Spielumlegung gilt dann als nicht gestellt. Bei Nichtantritt der Mannschaft ohne Online-Meldung wird das Spiel für den Gegner gewertet.

  • Darüber hinaus sind die betroffenen Spieler:innen der Mannschaft verpflichtet, auf eigene Kosten oder Kosten des Vereins innerhalb von 2 Tagen nach der Übersendung des BFV-Formblatts einen PCR-Test durch ein Labor durchzuführen. Nicht zulässig sind PCR-Schnelltests, Antigen-tests, Corona-Selbsttests oder Antikörpertests. Die betroffenen Spieler:innen der Mannschaft sind dann verpflichtet, dem Verein innerhalb von 3 Tagen nach Meldung beim BFV nachzuweisen, dass ein PCR-Test durchgeführt wurde. Das Testergebnis ist nicht nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig, wird dem Antrag auf Spielumlegung nicht stattgegeben und das Spiel wird zugunsten des Gegners gewertet.

Maßgeblich für den Inhalt sind die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin sowie das Schutz- und Hygienekonzept der Berliner Spielsportverbände.

Verantwortungsbewusstsein der Vereine

Ziel ist es, im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einen geregelten Spiel- und Trainingsbetrieb in möglichst allen Alters- und Spielklassen zu gewährleisten. Dabei ist eine verantwortungsbewusste Umsetzung der geltenden Regeln durch die Vereine von großer Bedeutung.

Jeder Verein hat über ein Hygienekonzept zu verfügen, welches auf den öffentlich-rechtlichen Vorgaben (u.a. Maskenpflicht, Anwesenheitsdokumentation, Mindestabstände) basiert und für dessen Einhaltung die Heimvereine bei Spielen und Trainings als Hausrechtsausübende Sorge zu tragen haben. Zu diesem Zweck ist ein:e Vereinsoffizielle:r als Hygienebeauftragte:r zu benennen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben können Hausverbote ausgesprochen werden. Die eingereichten Hygienekonzepte werden zur Information der Gastmannschaften auf der BFV-Homepage veröffentlicht. Aktualisierte oder neugefasste Hygienekonzepte sind per E-Mail an corona@berlinerfv.de zu übermitteln.

Verhalten bei Infektionsfällen oder Krankheitsverdacht

In den BFV-Corona-Richtlinien ist das Vorgehen im Falle einer bestätigten Covid-19-Infektion bzw. bei Verdachtsfällen festgelegt. Hierbei unterscheidet sich das Prozedere, je nachdem, ob eine behördliche Anordnung vorliegt oder nicht. Liegt eine solche vor, ist einem Antrag auf Spielumlegung stattzugeben, wenn mehr als vier Spieler:innen auf dem Großfeld bzw. mehr als zwei Spieler:innen auf dem Kleinfeld gleichzeitig in einer Mannschaft positiv auf SARS-Cov-2 getestet worden oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden.

Auch ohne das Vorliegen einer behördlich angeordneten Quarantäne können Vereine einen Antrag auf Absetzung eines bevorstehenden Pflichtspiels stellen, wenn ein Krankheitsverdacht auf Covid-19 oder eine Erkrankung aufgrund von Covid-19 eines:r Spielers:in vorliegt. Dafür ist in jedem Fall aber auch das zur Meldung vorgesehene Online-Formular des BFV auszufüllen. Die konkreten Spezifikationen zu den dafür notwendigen Nachweisen sind Punkt 4 der Corona-Richtlinien zu entnehmen.

Die ausführlichen Corona-Richtlinien des BFV, die ab dem 29. Oktober 2021 gelten, sind hier nachzulesen: BFV-Corona-Richtlinien für die Saison 2021/2022 (Stand 29.09.2021)

Der BFV behält sich weitere Anpassungen der Richtlinien vor, sofern behördliche Anordnungen oder sonstige Ereignisse mit Auswirkungen für den Spielbetrieb diese notwendig machen.

Weitere Informationen sowie die Hygienekonzepte der Vereine sind unter berliner-fussball.de/coronavirus/ zu finden.