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(03.02.2010/fz)
Nachfolgend einige wichtige Informationen und Entscheidungen zum Themenbereich Steuern / Finanzen / Vereinsverwaltung:
Ehrenamtspauschale Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 wurde rückwirkend zum 01.01.2007 die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz (EStG) eingeführt.
Auf dieser Grundlage kann für die Ausübung einer nebenberuflichen ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation eine steuerfreie Aufwandsentschädigung pro Jahr in Höhe von 500 € ausgezahlt werden. Diese Regelung haben gemeinnützige Vereine zum Anlass genommen, pauschale Tätigkeitsvergütungen an Mitglieder des Vorstands zu zahlen. Pauschale Zahlungen an Vorstandsmitglieder sind aber nur zulässig, wenn dies in der Vereinssatzung ausdrücklich zugelassen ist. Vereine, die seit der Gesetzesänderung ohne satzungsmäßige Voraussetzung pauschale Zahlungen an ihren Vorstand geleistet haben, brauchen aber keine schädlichen Folgerungen für ihre Gemeinnützigkeit befürchten, wenn bis zum 31.12.2010 eine entsprechende Satzungsänderung erfolgt.
Zu zahlreichen Fragestellungen, insbesondere zur Umsetzung der satzungsmäßigen Voraussetzungen hat das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 25.11.2008, 22.04.2009 und 14.10.2009 Stellung genommen. Eine Mustersatzung und nähere Information hierzu stehen auf der Homepage des Landessportbund Berlin (Dienstleistung / Vereinsberatung) zur Verfügung.
BMF vom 25.11.2008 (PDF) BMF vom 22.04.2009 (PDF) BMF vom 14.10.2009 (PDF)
Telefonkosten Der Ersatz tatsächlich entstandener Auslagen (z.B. Büromaterial, Telefon- und Fahrtkosten) ist grundsätzlich auch ohne entsprechende Regelung in der Satzung zulässig. Dies gilt aber nicht, wenn pauschale Zahlungen erfolgen und diese den tatsächlichen Aufwand offensichtlich übersteigen. Mit der Frage „Erstattung von Telefonkosten“ hat sich eine Arbeitsgruppe beim DFB unter Vorsitz von Prof. Gerhard Geckle beschäftig und den Landesverbänden das Ergebnis mitgeteilt.
Telefonkosten (PDF)
Schiedsrichterspesen Die Arbeitsgruppe beim DFB hat sich auch mit der Frage der Versteuerung von Schiedsrichterspesen beschäftigt. Wir empfehlen deshalb, diesen Hinweis den Ihrem Verein angehörigen Schiedsrichtern zur Kenntnis zu geben.
Schiedsrichterspesen (PDF)
ELENA Am 02.04.2009 ist das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) in Kraft getreten. Auch hier gibt es Erleichterungen hinsichtlich der Anwendung für gemeinnützige Vereine.
ELENA (PDF)
Für aktuelle Informationen zu den Themen rund um die Vereinsverwaltung empfehlen wir das Vereinsportal der Haufe-Mediengruppe (www.redmark.de/verein) und die Homepage des LSB (www.lsb-berlin.net).
gez. Jürgen Tillack Präsidialmitglied Finanzen
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(22.6.2009/fs) DFB-Steuerhandbuch 2009: Im Auftrag von Jürgen Tillack (Bild rechts), BFV-Präsidialmitglied Finanzen, wurde diese für Vereine sehr hilfreiche Schrift nun auch auf den BFV-Internetseiten online gestellt. Als ca. 3 MB große Datei ist das 259-seitige Werk, das von der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzierung des DFB herausgegeben wurde, hier hinterlegt: PDF>>. |
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(Heinz Siebart, 23.10.2008:)
Fördermittel der DKLB
Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
auch in diesem Jahr findet wieder eine DKLB-Ausschüttung für Junioren-/Juniorinnen-Mannschaften statt. Den Ausschüttungsbetrag 2009 für ihren Verein entnehmen Sie bitte dem Bescheid, der über die Vereinsfächer verteilt wird.
Der Betrag kann nur ausgezahlt werden, wenn folgende Unterlagen dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss (FWA) des BFV vorliegen:
- Gemeinnützigkeit und Förderungswürdigkeit des Verein
- Anerkennung der "Besonderen Verwendungsrichtlinien"
- Abgabe Vereinfachter Verwendungsnachweis
- Kontoverbindung auf den Namen des Vereins
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass der späteste Abrechnungstermin für den Zuschuss der 30. September des Jahres ist.
Abrechnungsfähig sind nur Aufwendungen für Anschaffungen im Jahr der Zuwendung!
Wir verweisen auf den § 9 und auf die Anlage1 der Finanz- und Wirtschaftsordnung des Berliner Fußball-Verbandes.
Für Fragen zu den DKLB-Verwendungsrichtlinien
steht von der Geschäftsstelle des Berliner Fußball-Verbandes:
- Elke Gärtner
- Tel.: (030) 896994-26
- Fax: (030) 86 69 94-50
- Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
- Mittwoch von 8.00 bis 16.30 Uhr
- Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr bzw. von 10.30 bis 19.00 Uhr
vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss:
- Heinz Siebart
- Tel.: (030) 797 40-114 (d), mobil: 0176-286 56 590
- Frank Pfarr
- Tel.: (030) 90293 55-10 (d), 030-543 02 00 (p)
zur Verfügung.
Für Fragen zur Gemeinnützigkeit und Förderungswürdigkeit
steht von der Geschäftsstelle des Berliner Fußball-Verbandes:
- Elke Gärtner
- Tel.: (030) 896994-26
- Fax: (030) 86 69 94-50
- Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
- Mittwoch von 8.00 bis 16.30 Uhr
- Freitag von 8.00 bis 16.30 Uhr bzw. von 10.30 bis 19.00 Uhr
vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss:
- Doris Brachmann
- (030) 611 010 30 (d)
- mobil 0175-598 10 80
zur Verfügung.
Für Fragen zum Vereins- und Steuerecht
steht vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss:
- Süreyya Inal
- Telefon: +49 30 2593700 (d)
- Telefax: +49 30 25937070 (d)
zur Verfügung.
Formulare und Anträge
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Besondere Verwendungsrichtlinien: PDF>> (letztes Update: 27. Juni 2008)
- Finanz- und Wirtschaftsordnung des BFV: PDF>> (Link am 2.3.2009 aktualisiert)
- Anerkennung der Verwendungsrichtlinien: PDF>>
- Vereinfachter Verwendungsnachweis: PDF>>, MS-Word>>
- Ausgefüllter Verwendungsnachweis (Beispiel): PDF>>
- Antrag Gemeinnützigkeit und Förderungswürdigkeit Senatsverwaltung (PDF>>)
zuletzt geändert: 3. Februar 2010 / fz
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