Unterstützung für die Nachwuchsarbeit

Vereine erhalten pro gemeldete Jugendmannschaft 150 Euro. Foto: BFV.

Das Präsidium des BFV schüttet in diesem Jahr wieder rund 300.000 Euro an die BFV-Mitgliedsvereine aus.

Diese erhalten wie im letzten Jahr pro gemeldete Jugendmannschaft 150 Euro.

Die Jugendausschüttung ist eine Unterstützung aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB). Jährlich werden diese Gelder zur Förderung des Sports über den Landessportbund Berlin an die Berliner Sportfachverbände ausgezahlt. Aus diesen Fördergeldern unterstützt der BFV seit jeher die Jugendarbeit seiner Mitgliedsvereine, wenn sie die Sportförderungswürdigkeit besitzen.

Vor zwei Jahren beschloss das BFV-Präsidium eine Erhöhung der Ausschüttung für die Nachwuchsmannschaften um 10 Euro auf 150 Euro. Auch in diesem Jahr werden die rund 2.000 Jugendmannschaften der Stadt auf Empfehlung des Finanzausschusses wieder mit 150 Euro unterstützt.

BFV-Präsident Bernd Schultz sagt: „Die Nachwuchsarbeit in unseren Fußballvereinen bildet das Fundament unseres Verbandes und ermöglicht den Fortbestand des Fußballsports. Mit der Jugendausschüttung bekennen wir uns deutlich zu der ehrenamtlich geleisteten Jugendarbeit in unseren Vereinen.“

Jürgen Tillack, Vizepräsident für Finanzen im Berliner Fußball-Verband, fügt hinzu: „In den letzten Jahren konnten wir den Betrag mehrmals erhöhen. Dies spricht eine eindeutige Sprache: Wir wollen die ehrenamtliche Jugendarbeit unterstützen, denn sie gehört zu den wichtigsten Aufgaben in unseren Fußballvereinen.“

Auch Kevin Langner, Geschäftsführer des Berliner Fußball-Verbandes, äußert sich zu der finanziellen Unterstützung: „Die Jugendausschüttung ist nicht nur ein Zeichen der Anerkennung für vorbildliche Jugendarbeit. Mit der Ausschüttung gibt der Berliner Fußball-Verband mehr Geld an die Vereine zurück, als er durch Gebühren einnimmt. Damit fördert der BFV als Dienstleister seiner Mitglieder auch finanziell die Arbeit in den Berliner Fußballvereinen.

Die Berliner Fußballvereine erhalten über die Höhe der Ausschüttung einen Bescheid vom Referat Finanzen & Verwaltung. Die Ausschüttung ist zweckgebunden und ausschließlich bestimmt für die Jugendarbeit im Verein. Sie wird bei Nachweis der Sportförderungswürdigkeit und der Gemeinnützigkeit auf das Vereinskonto überwiesen.

Die Zuwendungen aus DKLB-Mitteln müssen zweckgerecht verwendet und nachgewiesen werden. Die Überprüfung der Verwendungsnachweise erfolgt durch die DKLB-Prüfer des Finanzausschusses. Die Vereine sollten lediglich einige Hinweise beachten, die in den entsprechenden Verwendungsrichtlinien zusammengestellt sind.