Mitteilung des BFV-Präsidiums: Rechtsstreit zwischen Stern 1900 und dem Berliner Fußball-Verband beendet

Verbandstag 2017. Foto: L. Gundlach.

Mitteilung des BFV-Präsidiums anlässlich der Beendigung des Rechtsstreits vor dem BFV-Sportgericht (AZ: 00379-17/18) gegen die Beschlüsse des BFV-Verbandstages vom 18.11.2017.

Am 18. November 2017 fand turnusmäßig der ordentliche Verbandstag des Berliner Fußball-Verbandes statt. Der Verein Stern 1900 hat gegen die Beschlüsse des Verbandstages Einspruch beim Sportgericht eingereicht, da es aus seiner Sicht zu unrechtmäßigen Stimmrechtsübertragungen von Delegierten gekommen ist und die hierauf fußenden Beschlüsse ungültig seien.

Das Präsidium des BFV hat seinerseits versucht, durch schriftliche Bestätigung eines jeden teilnehmenden Vereins (dass der jeweilige Vertreter insoweit hinreichend legitimiert ist) einen ordnungsgemäßen Ablauf des BFV-Verbandstages zu gewährleisten. Andererseits wird bestätigt, dass fünf Delegierte zusätzlich mit Vollmachten für andere Vereine ausgestattet waren und damit ein doppeltes Stimmrecht wahrnahmen. Dieses war nach Auffassung des Tagungspräsidiums von der Satzung des BFV (mit Verweis auf § 9 Ziffer 1 a. der Satzung) gedeckt, da insoweit eine hinreichende Legitimation vorlag und weitergehende Einschränkungen sich aus der Satzung nicht ergeben. Der Verein Stern 1900 sieht dies jedoch als nicht gegeben.

Unstrittig ist jedoch, dass das Abstimmungsverhalten einzelner Delegierter verbesserungswürdig ist. So kann trotz schriftlicher Zusicherung der Delegierten vor Beginn des Verbandstages und mündlicher Aufklärung beim Verbandstag seitens des Tagungspräsidiums nicht ausgeschlossen werden, dass Delegierte beim Verlassen des Verbandstages Stimmkarten auf den Tischen haben liegen lassen oder diese durch Übergabe auf nicht ordnungsgemäß bevollmächtigte Delegierte übertragen haben. Der Verein Stern 1900 ist jedoch der Auffassung, dass es zu zweifelsfrei unrechtmäßigen Stimmenabgaben gekommen ist.

Das Sportgericht des BFV hat in seiner Verhandlung am 25.05.2018 angeregt, dass beide Parteien sich vergleichen und eine zielgerichtete Lösung für den Verbandstag 2019 erarbeiten.

Beide Parteien kommen demgemäß überein, dass eine vergleichsweise Verständigung mit konstruktiver Erarbeitung klarstellenden Satzungsänderungen die beste Lösung ist. Beide Parteien erarbeiten unter Einbeziehung weiterer Vereinsvertreter daher zum Verbandstag 2019 gemeinsam Satzungsklarstellungen, die nach Möglichkeit Rechtssicherheit für alle Beteiligten vermitteln und die Fragen der Vereinsvertretung und der Stimmrechtsabgabe verbindlich regeln, ohne dass es zu Missverständnissen und Unstimmigkeiten kommen kann.

Das Präsidium des BFV bedankt sich bei Stern 1900 und Bernd Fiedler ausdrücklich für die Bereitschaft, diesbezüglich im Verbandsinteresse gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Der BFV wird darüber hinaus zukünftig noch mehr als bisher organisatorische Maßnahmen treffen, die auch faktisches Fehlverhalten unterbindet.

Mit dem erzielten Vergleich wird die beim Verbandstag bereits beschlossene Arbeitsgemeinschaft für die Struktur BFV-Beirat" nun um das Thema Abstimmungsprozedere" erweitert, um die diesbezüglichen Anträge zum Verbandstag 2019 zeitnah zu erarbeiten. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass nunmehr Rechtsfrieden einkehrt und zielgerichtet eine Verbesserung der Rechtssicherheit für die Vereine und den BFV geschaffen wird.

Das Präsidium des BFV bedauert abschließend noch einmal außerordentlich die Vorkommnisse um die vom Verein Stern 1900 reklamierten Umstände im Zusammenhang um die Redebeiträge zur sogenannten DFB-Resolution beim Verbandstag (das Mikrofon wurde Bernd Fiedler während seines Redebeitrages abgestellt). Zukünftig wird eine noch striktere Anwendung der Geschäftsordnung unter Beachtung der Grundsätze des Fair Play herangezogen.

Berlin, 30. Juli 2018

Bernd Schultz (Präsident)

Jürgen Pufahl (Vizepräsident Recht)