Berliner Fußball-Verband e. V. -  Trainer

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Trainer

Die DFB-Ausbildungsordnung soll die Qualität der Lehrarbeit im DFB und in seinen Mitgliedsverbänden verbessern, inhaltliche Orientierung geben sowie durch ihre verbindliche Form die Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der einzelnen Lizenzen und Anerkennungen bundesweit sichern.

Die aktualisierten Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB von 2005 finden in der DFB-Ausbildungsordnung Berücksichtigung: So wird Bildungsarbeit als Querschnittsaufgabe verstanden, die den Leistungs- und Breitenfußball gleichermaßen anspricht und miteinander verknüpft. Vor diesem Hintergrund rückt der Lernende in den Mittelpunkt, so dass – im Rahmen der Fortschreibung der DFB-Ausbildungsordnung – der Terminus Unterrichtseinheiten (UE) durch Lerneinheiten (LE) ersetzt wird. Neu ist auch, dass die Lizenz der 1. Stufe bereits nach Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden kann.

Konform den DOSB-Richtlinien wird der Begriff „Fachübungsleiter C-Fußball“ (1. Lizenzstufe) durch „Trainer C-Breitenfußball“ ersetzt. Die Ausbildungsbezeichnungen im leistungsorientierten Trainer-Lizenzsystem lauten weiterhin, „Trainer C“ (1. Lizenzstufe), „Trainer B“ (2. Lizenzstufe), „Trainer A“ (3. Lizenzstufe) und „Fußball-Lehrer“ (4. Lizenzstufe). Im Sinne einer zukunftorientierten und bedarfsgerechten Qualifizierung wird darüber hinaus der bisherige Ausbildungsgang „Jugendleiter“ neugestaltet und in diesem Zusammenhang eine Lizenz „DFB-Vereinsjugendmanager“ vergeben.

 
 

 

Qualifizierung im Fußball

Überblick der Fußballpraktischen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote
Überblick der Fußballpraktischen Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote
Struktur der Trainerausbildung im BFV
Struktur der Trainerausbildung im BFV
 

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Zuständigkeit für die Aus-, Fort- und Weiterbildung

1. Träger der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Sinne der DOSB-Rahmenrichtlinien ist der Deutsche Fußball-Bund als zuständiger Spitzenverband. Der DFB bezieht seine Regional- und Landesverbände sowie den Bund Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL) in die Aus-, Fort- und Weiterbildung aktiv ein und überträgt ihnen Teilbereiche zur Durchführung unter Beachtung dieser Ausbildungsordnung.

2. Der DFB ist zuständig für die Ausbildungsbereiche:

  • Fußball-Lehrer (UEFA Pro Level)
  • Trainer mit A-Lizenz (UEFA A Level)
  • Trainer mit B-Lizenz (UEFA B Level)

Er wird bei der Trainer B-Lizenz durch die Landesverbände unterstützt.

3. Die Landesverbände sind zuständig für die Ausbildungsbereiche:

Trainer mit C-Lizenz

  • Profil 1: Juniorentrainer
  • Profil 2: Erwachsenentrainer

Trainer C - Breitenfußball

  • Profil 1: Kinder und Jugend
  • Profil 2: Erwachsene im unteren Amateurbereich
  • Profil 3: Freizeit- und Breitensport/Gesundheitssport

4. Die Landesverbände sind darüber hinaus zuständig für die Ausbildungslehrgänge für Teamleiter:

  • Profil 1: Kinder
  • Profil 2: Jugend
  • Profil 3: Erwachsene
  • Profil 4: Freizeit- und Breitensport

Dieses Angebot richtet sich an Trainer/Betreuer, die einen möglichst einfachen Einstieg in eine erste fußballspezifische Ausbildung finden möchten, aber noch nicht in Leistungsklassen tätig sind.

 

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Anmeldung zur Trainerausbildung bitte schriftlich an den BFV

Humboldtstraße 8a
14193 Berlin
oder per E-Mail an: kerstin.gruenheit@berlinerfv.de

Das Lehrgangsangebot können Sie hier einsehen: DFB-Veranstaltungskalender

 

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Berliner Fußball-Verband e. V. • Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin • Tel.: 030 / 89 69 94-0 • Fax: 030 / 89 69 94-22

 

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