Berliner Fußball-Verband e. V. -  Schiedsrichter

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Schiedsrichter

Anfängerlehrgänge

Wie werde ich Schiedsrichter?

Um Schiedsrichter im Berliner Fußball-Verband (BFV) zu werden, muss man 14 Jahre alt sein. In Einzelfällen kann bei persönlicher Eignung dieses Mindestalter unterschritten werden.

Jeder Schiedsrichter-Anwärter muss Mitglied in einem Verein des BFV sein. Es muss nicht derselbe Verein sein, in dem der Anwärter eventuell Fußball spielt.

Selbst Fußball zu spielen ist keine Bedingung. Zum Einen hilft es zwar beim schnelleren Verstehen der Spielsituation, zum Anderen kann es bei der Wahrnehmung der Spielaufträge somit zu Schwierigkeiten kommen.

Die Anwärter sollten sich im Klaren sein, dass ein großer Anteil der bisherigen Freizeit für die Aufgaben eines Schiedsrichters benötigt wird. Das sind nicht nur die Spielleitungen vor allem am Wochenende und an Wochentagen. Dazu gehört auch die regelmäßige monatliche Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen in den Lehrgemeinschaften sowie bei besonderer Eignung bei weiteren Veranstaltungen z.B. der Fördergruppen.

Vor Ausbildungsbeginn muss der Einsatz der Anwärter an jeweils einem Tage des Wochenende gewährleistet sein. Ohne diese Zusage ist die Ausbildung nicht durchzuführen.

 

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Hier eine Ausbildungsgruppe, die ihren Lehrgang im Haus des Fußballs absolviert.
Hier eine Ausbildungsgruppe, die ihren Lehrgang im Haus des Fußballs absolviert.

Die Ausbildung wird zentral vom SR-Lehrstab des BFV und den dort integrierten Referenten durchgeführt. Sie umfasst rund 25 Stunden an verschiedenen Wochentagen (in der Regel Samstag und Mittwoch). Zudem findet eine Einführungsveranstaltung zur Klärung sämtlicher organisatorischer Fragen in Anwesenheit jeweils mindestens eines Vertreters der Ansetzer. des Lehrstabs sowie der Ausbilder statt. Die Teilnahme muss an allen Veranstaltungstagen gewährleistet sein.

 
Hier die Gruppe beim konzentrierten Erarbeiten der Antworten beim Regeltest.
Hier die Gruppe beim konzentrierten Erarbeiten der Antworten beim Regeltest.

Bei der Prüfung am Ende der Ausbildung ist sowohl ein schriftlicher Test ( Beantwortung von Regelfragen ) wie auch eine sportliche Prüfung ( 1.400 - m - Lauf in acht Minuten ) abzulegen. Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht - abhängig vom Prüfungsergebnis - eine einmalige Chance der Nachprüfung.

 

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Bei der Prüfung am Ende der Ausbildung ist sowohl ein schriftlicher Test ( Beantwortung von Regelfragen ) wie auch eine sportliche Prüfung ( 1.400 - m - Lauf in acht Minuten ) abzulegen. Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht - abhängig vom Prüfungsergebnis - eine einmalige Chance der Nachprüfung.

Nach bestandener Prüfung erfolgt ein zeitnaher Einsatz in der für den neuen Schiedsrichter vorgesehenen Spielklasse je nach Alter im Jugend - und auch schon im Senioren - Bereich. Ziel ist die Übernahme der ersten Spielleitung etwa zwei Wochen nach bestandener Prüfung. Hierbei erfolgt eine Betreuung durch erfahrene "Paten", die in Abstimmung mit der ausgewählten Lehrgemeinschaft nominiert werden.

Die Sportkleidung wird vom Verein des Schiedsrichters gewährt. Hierzu ist eine konkrete Abstimmung mit den jeweiligen Schiedsrichter - Obleuten der Vereine, am besten bereits zu Ausbildungsbeginn, notwendig.

Die Ausbildung zum Schiedsrichter kostet zurzeit 25 €uro und wird vom Verein des Schiedsrichter-Anwärters übernommen. Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Teilnahme dem BFV vorliegen.

Die Anmeldung für einen Lehrgang erfolgt (über den eigenen Verein oder direkt) beim Berliner Fußball-Verband:

Frau Claudia Grunow
Humboldtstr. 8a
14193 Berlin

claudia.grunow@berlinerfv.de

Weitere Fragen beantwortet auch Kaj Schumann, der im SR-Lehrstab für die inhaltliche Ausbildung der Anfänger zuständig ist.

 

"Werde Schiedsrichter"

 
 

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Berliner Fußball-Verband e. V. • Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin • Tel.: 030 / 89 69 94-0 • Fax: 030 / 89 69 94-22

 

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